BFH zum Erlass von Nachzahlungszinsen

Der BFH nimmt u. a. Stellung zu der Frage, ob der gesetzliche Zinssatz des § 238 Abs. 1 Satz 1 AO von einhalb Prozent für jeden Monat im Streitjahr 2012 verfassungswidrig ist und daher zu hoch festgesetzte Nachzahlungszinsen nach § 233a AO aus sachlichen Billigkeitsgründen zu erlassen sind (Az. VIII R 25/17).
Quelle: BFH zum Erlass von Nachzahlungszinsen