BFH zum Kindergeld: Anspruchsberechtigung bei grenzüberschreitenden Sachverhalten

Die Fiktion des Art. 60 Abs. 1 Satz 2 der VO Nr. 987/2009 kann dazu führen, dass der Anspruch auf Kindergeld nach §§ 62 ff. EStG nicht dem in Deutschland, sondern vorrangig dem im EU-Ausland lebenden Elternteil zusteht. So entschied der BFH (Az. III R 11/13).
Quelle: BFH zum Kindergeld: Anspruchsberechtigung bei grenzüberschreitenden Sachverhalten