Die Einräumung der Berechtigung, auf einem Golfplatz Golf zu spielen, ist keine “sonstige Leistung im Zusammenhang mit einem Grundstück”. Bei Spielberechtigungen auf mehreren Golfplätzen im In- und Ausland richtet sich der Ort dieser Leistungen lt. BFH danach, wo sie von dem Unternehmer tatsächlich erbracht werden (Az. XI R 5/14).
Quelle: BFH zum Leistungsort bei Einräumung der Berechtigung, auf mehreren Golfplätzen im In- und Ausland Golf zu spielen