BFH zum Leistungsort bei Einräumung der Berechtigung, auf mehreren Golfplätzen im In- und Ausland Golf zu spielen

Die Einräumung der Berechtigung, auf einem Golfplatz Golf zu spielen, ist keine “sonstige Leistung im Zusammenhang mit einem Grundstück”. Bei Spielberechtigungen auf mehreren Golfplätzen im In- und Ausland richtet sich der Ort dieser Leistungen lt. BFH danach, wo sie von dem Unternehmer tatsächlich erbracht werden (Az. XI R 5/14).
Quelle: BFH zum Leistungsort bei Einräumung der Berechtigung, auf mehreren Golfplätzen im In- und Ausland Golf zu spielen