BFH zum negativen Geschäftswert bei Einbringung

Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob es zulässig ist, eine Wertaufstockung nach § 20 Abs. 2 UmwStG 1995 vorzunehmen, wenn zwar die Summe der Teilwerte der eingebrachten Einzelwirtschaftsgüter – nicht jedoch der Teilwert des eingebrachten (Teil-)Betriebs als Sachgesamtheit – über dem Buchwert des eingebrachten (Teil-)Betriebs liegt (Az. I R 33/14).
Quelle: BFH zum negativen Geschäftswert bei Einbringung