BFH zum Sonderausgabenabzug für vom Erben nachgezahlte Kirchensteuer

Zahlungen auf offene Kirchensteuern des Erblassers durch den Erben sind bei diesem im Jahr der Zahlung als Sonderausgabe abziehbar. So entschied der BFH (Az. X R 43/13).
Quelle: BFH zum Sonderausgabenabzug für vom Erben nachgezahlte Kirchensteuer