BFH zur Abtretung einer Darlehensforderung als typisch stille Einlage

Der BFH nimmt u. a. Stellung zu der Frage, ob ein von der Klägerin hingegebenes Darlehen nicht wie vertraglich formuliert in eine stille Beteiligung umgewandelt, sondern nach den Gesamtumständen des Falles in Richtung eines partiarischen Darlehens modifiziert wurde (Az. IV R 54/16).
Quelle: BFH zur Abtretung einer Darlehensforderung als typisch stille Einlage