BFH zur Abzugsfähigkeit der Aufwendungen für beruflich genutzte und in die häusliche Sphäre eingebundene Räume

Der BFH hatte zu entscheiden, ob Aufwendungen für einen auch beruflich genutzten Raum im Hinblick auf einen Abzug der beruflich veranlassten Aufwendungen als Betriebsausgaben in einen privaten und einen beruflichen Nutzungsanteil aufgeteilt werden können (Az. VIII R 24/12).
Quelle: BFH zur Abzugsfähigkeit der Aufwendungen für beruflich genutzte und in die häusliche Sphäre eingebundene Räume