BFH zur Anwendung des § 16 Abs. 3 Satz 5 EStG auch für die Gewerbesteuer

Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob der Gewinn des Alleingesellschafters einer Einmann-GmbH & Co. KG aus der Veräußerung eines 100 %-Anteils an einer (weiteren) GmbH aus seinem Sonderbetriebsvermögen an die KG den Gewerbeertrag der KG erhöht, auch wenn diese Veräußerung in zeitlichem und sachlichem Zusammenhang mit der Veräußerung des gesamten Mitunternehmeranteils auf Veranlassung des Erwerbers erfolgt ist (Az. IV R 4/13).
Quelle: BFH zur Anwendung des § 16 Abs. 3 Satz 5 EStG auch für die Gewerbesteuer