BFH zur Anwendung des § 35 Abs. 2 Satz 2 EStG bei unterjährigem Gesellschafterwechsel einer Personengesellschaft

Der BFH hatte zu entscheiden, nach welchem Maßstab der Gewerbesteuermessbetrag einer Personengesellschaft aufzuteilen ist, wenn innerhalb eines Wirtschaftsjahres zunächst einzelne Mitunternehmer durch gewerbesteuerpflichtige Anteilsveräußerungen ausscheiden und später die Personengesellschaft auf die Erwerberin dieser Mitunternehmeranteile verschmolzen wird (Az. IV R 5/14).
Quelle: BFH zur Anwendung des § 35 Abs. 2 Satz 2 EStG bei unterjährigem Gesellschafterwechsel einer Personengesellschaft