BFH zur Ausschlussfrist für die rückwirkende Gewährung von Kindergeld

Wie der BFH entschieden hat, ist die Ausschlussfrist des § 66 Abs. 4 EStG bereits bei der Festsetzung des Kindergeldes im Kindergeldbescheid zu berücksichtigen und nicht erst bei der nachfolgenden Auszahlung des festgesetzten Kindergeldes. Setzt die Familienkasse das Kindergeld dagegen über den Sechsmonatszeitraum hinaus fest, muss sie es auch vollständig auszahlen (Az. III R 66/18).
Quelle: BFH zur Ausschlussfrist für die rückwirkende Gewährung von Kindergeld