BFH zur depotübergreifenden Verlustverrechnung gemäß § 20 Abs. 6 Satz 1 EStG bei Antragsveranlagung nach § 32d Abs. 4 EStG

Der BFH hatte zu entscheiden, ob im Rahmen der Antragsveranlagung des § 32d Abs. 4 EStG unter Berücksichtigung bestehender “Altverluste” eine depotübergreifende Verrechnung der laufenden Verluste gemäß § 20 Abs. 6 EStG nach den Regeln des § 43a Abs. 3 EStG zu erfolgen hat und ob hieran mit der Verrechnung der “Altverluste” gemäß § 23 Abs. 3 Satz 9 und 10 EStG anzuknüpfen ist (Az. VIII R 23/15).
Quelle: BFH zur depotübergreifenden Verlustverrechnung gemäß § 20 Abs. 6 Satz 1 EStG bei Antragsveranlagung nach § 32d Abs. 4 EStG