BFH zur Erneuerung einer Einbauküche: Aufwendungen nicht sofort abziehbar

Die Aufwendungen für die komplette Erneuerung einer Einbauküche (Spüle, Herd, Einbaumöbel und Elektrogeräte) in einem vermieteten Immobilienobjekt sind nicht sofort als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehbar. So entschied der BFH (Az. IX R 14/15).
Quelle: BFH zur Erneuerung einer Einbauküche: Aufwendungen nicht sofort abziehbar