BFH zur fiktiven Einlage nach § 5 Abs. 2 UmwStG ins Gesamthandsvermögen

Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob bei der Ermittlung des fiktiven Dividendenanteils nach § 7 Satz 1 i. V. m. § 9 Satz 1 UmwStG aufgrund des Formwechsels einer Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft das in der Steuerbilanz ausgewiesene Eigenkapital der Kapitalgesellschaft um einen außerbilanziell gebildeten Investitionsabzugsbetrag zu vermindern ist und ob § 7 UmwStG eine Regelungslücke enthält, seit § 7g EStG nicht mehr die Bildung einer Ansparrücklage, sondern einen außerbilanziellen Abzugsbetrag vorsieht (Az. IV R 1/17).
Quelle: BFH zur fiktiven Einlage nach § 5 Abs. 2 UmwStG ins Gesamthandsvermögen