BFH zur gewerbesteuerlichen Kürzung für den Betrieb von Handelsschiffen im internationalen Verkehr

Der BFH hatte zu entscheiden, ob die Kürzungsvorschrift des § 9 Nr. 3 GewStG ausschließlich auf Seeschiffe anwendbar und der Klägerin, deren Organgesellschaft ein Binnenschifffahrtsunternehmen im internationalen Verkehr betreibt, eine entsprechende Kürzung des Gewerbeertrages zu versagen ist (Az. I R 60/14).
Quelle: BFH zur gewerbesteuerlichen Kürzung für den Betrieb von Handelsschiffen im internationalen Verkehr