BFH zur Kindergeldberechtigung: Feststellung der fehlenden Freizügigkeit von Unionsbürgern nur durch die Ausländerbehörden

Der BFH entschied, dass die Feststellung der fehlenden Freizügigkeit, die den Kindergeldanspruch ausschließen kann, nur den Ausländerbehörden obliegt. Die Familienkassen haben insoweit kein eigenes Prüfungsrecht (Az. III R 32/15).
Quelle: BFH zur Kindergeldberechtigung: Feststellung der fehlenden Freizügigkeit von Unionsbürgern nur durch die Ausländerbehörden