BFH zur organisatorischen Eingliederung und eigenständigen Unternehmenstätigkeit des Organträgers

Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob eine Personenidentität in der Geschäftsführung von Organgesellschaft und Organträger für das Merkmal der organisatorischen Eingliederung ausreichend ist oder ob es erforderlich ist, dass der Organträger selbst die Geschäftsführung bei der Organgesellschaft wahrnimmt (Az. XI R 30/14).
Quelle: BFH zur organisatorischen Eingliederung und eigenständigen Unternehmenstätigkeit des Organträgers