BFH zur steuerfreien Übernahme von Verbindlichkeiten

Der BFH hat entschieden, dass dann, wenn sich ein Unternehmer gegen Entgelt verpflichtet, ein Mietverhältnis einzugehen, die Leistung nach § 4 Nr. 8 Buchst. g UStG steuerfrei ist (Az. V R 18/16).
Quelle: BFH zur steuerfreien Übernahme von Verbindlichkeiten