BFH zur Überlassung von Inventar eines Pflegeheims als Nebenleistung

Der BFH hatte zu entscheiden, ob die Verpachtung beweglichen Inventars eine umsatzsteuerfreie Nebenleistung zur Verpachtung eines Seniorenwohnparks darstellt (Az. V R 37/14).
Quelle: BFH zur Überlassung von Inventar eines Pflegeheims als Nebenleistung