BFH zur Umsatzsteuerbefreiung von Subunternehmerleistungen im Bereich der ambulanten Eingliederungshilfe

Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob § 4 Nr. 16 Satz 1 Buchst. k UStG a. F. eine unmittelbare Leistungs-, Abrechnungs- und/oder Vergütungsbeziehung zu den gesetzlichen Trägern der sozialen Sicherheit verlangt (Az. XI R 20/16).
Quelle: BFH zur Umsatzsteuerbefreiung von Subunternehmerleistungen im Bereich der ambulanten Eingliederungshilfe