Der BFH hat zur Berichtigung der Umsatzsteuer bei und nach der Bestellung eines sog. starken vorläufigen Insolvenzverwalters Stellung genommen (Az. XI R 21/14).
Quelle: BFH zur (zweifachen) Berichtigung der Umsatzsteuer bei und nach der Bestellung eines sog. starken vorläufigen Insolvenzverwalters