BFH zweifelt an der Verfassungsmäßigkeit der Nachzahlungszinsen

Der BFH zweifelt an der Verfassungsmäßigkeit von Nachzahlungszinsen für Verzinsungszeiträume ab dem Jahr 2015. Er hat daher mit Beschluss in einem summarischen Verfahren Aussetzung der Vollziehung (AdV) gewährt (Az. IX B 21/18).
Quelle: BFH zweifelt an der Verfassungsmäßigkeit der Nachzahlungszinsen