Bilanzierung eines langfristigen Fremdwährungsdarlehens grundsätzlich mit den Anschaffungskosten und nicht mit dem höheren Teilwert

Ein langfristiges Fremdwährungsdarlehen ist laut FG Schleswig-Holstein grundsätzlich mit den Anschaffungskosten und nicht mit dem höheren Teilwert zu bilanzieren (Az. 2 K 84/15).
Quelle: Bilanzierung eines langfristigen Fremdwährungsdarlehens grundsätzlich mit den Anschaffungskosten und nicht mit dem höheren Teilwert