BMF modernisiert AEAO: Bestandskräftige Steuerbescheide ab 01.01.2017 leichter korrigierbar!

Der DStV erläutert den ab 01.01.2017 geltenden § 173a AO zur Behandlung von Schreib- oder Rechenfehlern bei Erstellung einer Steuererklärung und dessen Kommentierung durch das BMF im Anwendungserlass zur Abgabenordnung (Az. IV A 3 – S-0062 / 16 / 10005).
Quelle: BMF modernisiert AEAO: Bestandskräftige Steuerbescheide ab 01.01.2017 leichter korrigierbar!