Bonuszahlungen einer gesetzlichen Krankenkasse für gesundheitsbewusstes Verhalten (§ 65a SGB V)

Das BMF hat die Grundsätze des BFH-Urteils X R 17/15 übernommen, wonach als die als Sonderausgaben abziehbaren Krankenversicherungsbeiträge nicht um den Betrag der Kostenerstattungen der Krankenkasse im Rahmen eines Bonusprogramms zur Förderung gesundheitsbewussten Verhaltens zu mindern sind (IV C 3 – S-2221 / 12 / 10008 :008).
Quelle: Bonuszahlungen einer gesetzlichen Krankenkasse für gesundheitsbewusstes Verhalten (§ 65a SGB V)