BStBK begrüßt Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes zum Verlustvortrag von Kapitalgesellschaften

Die BStBK befürwortet den Beschluss des BVerfG (Az. 2 BvL 6/11) vom 29.03.2017. Darin erklärten die Karlsruher Richter § 8c Satz 1 KStG (jetzt § 8c Abs. 1 Satz 1 KStG) zur Einschränkung des Verlustabzugs bei Kapitalgesellschaften als nicht mit der Verfassung vereinbar.
Quelle: BStBK begrüßt Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes zum Verlustvortrag von Kapitalgesellschaften