DBA mit Panama betreffend den Betrieb von Seeschiffen und Luftfahrzeugen im internationalen Verkehr am 21.11.2016 unterzeichnet

Das BMF informiert über das erstmalig mit Panama vereinbarte Doppelbesteuerungsabkommen betreffend den Betrieb von Seeschiffen und Luftfahrzeugen im internationalen Verkehr. Nach der Ratifikation durch den deutschen Gesetzgeber soll das Abkommen ab dem 01.01.2017 in Kraft treten.
Quelle: DBA mit Panama betreffend den Betrieb von Seeschiffen und Luftfahrzeugen im internationalen Verkehr am 21.11.2016 unterzeichnet