DStV und BStBK: Steuerberater sind keine Auftragsverarbeiter nach der DSGVO

DStV und BStBK sehen in den Leistungen der Steuerberater im Bereich der Lohn- und Gehaltsbuchführung eine eigenverantwortlich erbrachte Fachleistung, sodass auch in diesem Bereich, ebenso wie bei der Finanzbuchhaltung, keine Verträge zur Auftragsverarbeitung mit den Mandanten nach der DSGVO geschlossen werden müssen.
Quelle: DStV und BStBK: Steuerberater sind keine Auftragsverarbeiter nach der DSGVO