Eine "Geistheilerin" unterliegt der Umsatzsteuerpflicht

Die Umsätze einer “Geistheilerin”, die im Inland Seminare anbietet, sind steuerpflichtig. Sie sind nicht als sog. Heilbehandlungen von der Umsatzsteuer befreit. So entschied das FG Baden-Württemberg (Az. 14 K 1338/15).
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