Die Umsätze einer “Geistheilerin”, die im Inland Seminare anbietet, sind steuerpflichtig. Sie sind nicht als sog. Heilbehandlungen von der Umsatzsteuer befreit. So entschied das FG Baden-Württemberg (Az. 14 K 1338/15).
Quelle: Eine "Geistheilerin" unterliegt der Umsatzsteuerpflicht