Einführung einer Wertgrenze von 50 Euro für Ausfuhrlieferungen im nichtkommerziellen Reiseverkehr

Das BMF gibt ein Schreiben zur Einführung der Wertgrenze von 50 Euro für Ausfuhrlieferungen im nichtkommerziellen Reiseverkehr bekannt. Hintergrund ist die Änderung des § 6 Abs. 3a UStG durch Artikel 12 Nr. 6 des Gesetzes vom 12.12.2019 zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (Az. III C 3 – S-7133 / 19 / 10002 :004).
Quelle: Einführung einer Wertgrenze von 50 Euro für Ausfuhrlieferungen im nichtkommerziellen Reiseverkehr