Einladung zur Traumreise auf dem Traumschiff: Kein Fall für das Finanzamt

Das FG Hamburg entschied, dass die Einladung zu einer Kreuzfahrt nicht der Schenkungsteuer unterliegt (Az. 3 K 77/17).
Quelle: Einladung zur Traumreise auf dem Traumschiff: Kein Fall für das Finanzamt