Einordnung in Größenklassen gem. § 3 BpO 2000 – Festlegung neuer Abgrenzungsmerkmale zum 1. Januar 2019

Das BMF gibt die neuen, für die Einordnung in Größenklassen gem. § 3 BpO 2000 ab 1. Januar 2019 geltenden Abgrenzungsmerkmale bekannt (Az. IV A 4 – S-1450 / 17 / 10001).
Quelle: Einordnung in Größenklassen gem. § 3 BpO 2000 – Festlegung neuer Abgrenzungsmerkmale zum 1. Januar 2019