Einsprüche wegen Steuerpflicht der Umlagen an eine Zusatzversorgungseinrichtung durch Allgemeinverfügung zurückgewiesen

In einer Allgemeinverfügung weisen die Finanzministerien der Länder Einsprüche zurück, soweit geltend gemacht wird, die Steuerpflicht der laufenden Zuwendungen des Arbeitgebers an eine umlagefinanzierte Zusatzversorgungseinrichtung im Sinne des § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG für Veranlagungszeiträume vor 2007 bzw. § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Satz 1 EStG für Veranlagungszeiträume ab 2007 sei einfachgesetzlich fraglich und/oder verstoße gegen das Grundgesetz (Az. 3-S062.5 / 6 u. a.).
Quelle: Einsprüche wegen Steuerpflicht der Umlagen an eine Zusatzversorgungseinrichtung durch Allgemeinverfügung zurückgewiesen