Eltern können Reisekosten zu einem im Ausland lebenden Kind nicht steuerlich absetzen

Das FG Rheinland-Pfalz entschied, dass Eltern die Kosten, die ihnen durch Besuchsreisen zu ihrem im Ausland lebenden Kind entstanden sind, nicht als sog. außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend machen können (Az. 2 K 2360/14).
Quelle: Eltern können Reisekosten zu einem im Ausland lebenden Kind nicht steuerlich absetzen