Ermäßigte Steuer für Gastronomie kommt!

Bei ihren Beschlüssen zur Unterstützung von Unternehmen in der Corona-Krise hat die Regierungskoalition einige Punkte aufgegriffen, die der BdSt bereits im Vorfeld gefordert hatte. So soll ab 1. Juli 2020 in Gastronomiebetrieben der ermäßigte Umsatzsteuersatz gelten – befristet für ein Jahr. Statt mit 19 Prozent Mehrwertsteuer werden Speisen dann nur noch mit dem ermäßigten Steuersatz von 7 Prozent abgerechnet.
Quelle: Ermäßigte Steuer für Gastronomie kommt!