Ermäßigter Umsatzsteuersatz für die steuerpflichtigen Einfuhren von Sammlermünzen

Auf die steuerpflichtigen Einfuhren von Sammlermünzen aus Edelmetallen ist der ermäßigte Umsatzsteuersatz anzuwenden, wenn die Bemessungsgrundlage für die Umsätze dieser Gegenstände mehr als 250 Prozent des unter Zugrundelegung des Feingewichts berechneten Metallwerts ohne Umsatzsteuer beträgt. Für die Anwendung der Umsatzsteuerermäßigung im Kalenderjahr 2020 gilt dieses BMF-Schreiben (Az. III C 2 – S-7246 / 19 / 10002 :001).
Quelle: Ermäßigter Umsatzsteuersatz für die steuerpflichtigen Einfuhren von Sammlermünzen