Erneuter Startschuss zur Regelabfrage beim Kirchensteuerabzugsverfahren

Der DStV weist darauf hin, dass ausschüttende Kapitalgesellschaften in der Zeit vom 01.09.2016 bis 31.10.2016 für das Kirchensteuerabzugsmerkmal (KiStAM) beim Bundeszentralamt für Steuern abfragen müssen, ob ihre Anteilseigner zum Stichtag 31.08. dieses Jahres kirchensteuerpflichtig waren.
Quelle: Erneuter Startschuss zur Regelabfrage beim Kirchensteuerabzugsverfahren