Erstmalige Anwendung des Verfahrens der elektronischen Vermögensbildungsbescheinigung

Im Einvernehmen mit dem BMWi hat das BMF festgelegt, dass das Verfahren der elektronischen Vermögensbildungsbescheinigung erstmals für vermögenswirksame Leistungen anzuwenden ist, die nach dem 31.12.2016 angelegt werden (Az. IV C 5 – S-2439 / 16 / 10001).
Quelle: Erstmalige Anwendung des Verfahrens der elektronischen Vermögensbildungsbescheinigung