Ertragsteuerliche Behandlung des Entgelts für sog. Ökopunkte

Das Nutzungsentgelt für die Zurverfügungstellung von Grundstücken als Ausgleichsfläche für den Naturschutz (in Form sog. “Ökopunkte”) im Rahmen der Überschusseinkünfte ist grundsätzlich im Jahr des Zuflusses zu versteuern. So das FG Schleswig-Holstein (Az. 2 K 2/16).
Quelle: Ertragsteuerliche Behandlung des Entgelts für sog. Ökopunkte