Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte bestätigt NRW bei Steuer-CDs

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat entschieden, dass die steuerstrafrechtliche Durchsuchung einer Wohnung auf der Grundlage von Daten aus einer sog. Steuer-CD rechtmäßig ist. Damit bestätigt das Gericht die Praxis von Nordrhein-Westfalen, dass die Steuerfahndung aus angebotenen und erworbenen Daten auch Konsequenzen zieht. Das teilt das FinMin Nordrhein-Westfalen mit.
Quelle: Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte bestätigt NRW bei Steuer-CDs