Evaluierung: Nachteilsausgleich für Elektro- und Hybridelektrofahrzeuge bei der Ermittlung des privaten Nutzungsvorteils

In dieser Evaluation untersucht das BMF die steuerliche Behandlung von für betriebsfremde Zwecke verwendeten Fahrzeugen mit (teil-)elektrischem Antrieb gegenüber Fahrzeugen mit anderen Antriebsarten. Die Evaluierung sollte dem Zweck dienen nachzuweisen, dass die Vorschrift nicht als Subvention wirkt. Dieser Nachweis konnte erbracht werden.
Quelle: Evaluierung: Nachteilsausgleich für Elektro- und Hybridelektrofahrzeuge bei der Ermittlung des privaten Nutzungsvorteils