FG Köln setzt Wirkung eines Haftbefehls zur Erzwingung einer Vermögensauskunft aus

Das Finanzgericht kann auch dann noch vorläufigen Rechtsschutz gegen einen Antrag des Finanzamtes auf Anordnung von Erzwingungshaft gewähren, wenn das Amtsgericht bereits einen Haftbefehl erlassen hat. Dies entschied das FG Köln (Az. 3 V 593/16).
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