Fiktion einer Nullbescheinigung gilt auch für Regiebetriebe

Das FG Düsseldorf entschied, dass Beträge aus dem steuerlichen Einlagekonto auch bei einem Regiebetrieb nur dann als verwendet gelten, wenn für die Leistung rechtzeitig eine Steuerbescheinigung i. S. d. § 27 Abs. 3 KStG ausgestellt wurde. Fehlt es an einer solchen Bescheinigung, gelte der Betrag der Einlagenrückgewähr als mit Null Euro bescheinigt (Az. 6 K 2049/17 KE).
Quelle: Fiktion einer Nullbescheinigung gilt auch für Regiebetriebe