Frankreich darf Sozialbeiträge auf Einkünfte aus dem Vermögen eines nicht in der EU oder der Schweiz arbeitenden französischen Staatsbürgers erheben

Auf Einkünfte aus Vermögen französischer Staatsangehöriger, die in einem anderen Staat als einem EU-/EWR-Mitgliedstaat oder der Schweiz arbeiten, dürfen französische Sozialbeiträge erhoben werden. So entschied der EuGH (Rs. C-45/17).
Quelle: Frankreich darf Sozialbeiträge auf Einkünfte aus dem Vermögen eines nicht in der EU oder der Schweiz arbeitenden französischen Staatsbürgers erheben