Frankreich ist verpflichtet, die SNCM gewährte Beihilfe für bestimmte Seeverkehrsdienste zurückzufordern, die zwischen Marseille und Korsika erbracht wurden

Das Gericht der EU bestätigt die Verpflichtung Frankreichs, die Société Nationale Corse-Méditerranée (SNCM) gewährte Beihilfe von 220 Millionen Euro für bestimmte Seeverkehrsdienste zurückzufordern, die zwischen Marseille und Korsika erbracht wurden (Rs. T-366/13 und T-454/13).
Quelle: Frankreich ist verpflichtet, die SNCM gewährte Beihilfe für bestimmte Seeverkehrsdienste zurückzufordern, die zwischen Marseille und Korsika erbracht wurden