Freigrenze für Zuwendungen an Vereinsmitglieder in Baden-Württemberg erhöht

Das FinMin Baden-Württemberg teilt mit, dass die Freigrenze für Zuwendungen an Vereinsmitglieder in Baden-Württemberg rückwirkend zum 01.01.2019 von 40 auf 60 Euro erhöht wird.
Quelle: Freigrenze für Zuwendungen an Vereinsmitglieder in Baden-Württemberg erhöht