Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen

Mit dem Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen soll die Amtshilferichtlinie in nationales Recht umgesetzt und eine entsprechend den Vorgaben rechtspolitisch und veranlagungsunterstützend ausgestaltete Mitteilungspflicht für bestimmte grenzüberschreitende Steuergestaltungen eingeführt werden. Das BMF hat den Referentenentwurf veröffentlicht.
Quelle: Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen