Gesetzliche Veräußerungsfiktion von Investmentanteilen nach § 8 Absatz 8 Satz 1 InvStG

Das BMF hat bzgl. der gesetzlichen Veräußerungsfiktion von Investmentanteilen das BMF-Schreiben vom 3. Dezember 2014 in Rz. 57 (Fundstellennachweis und Anwendungsregelung) geändert (Az. IV C 1 – S-2401 / 08 / 10001 :015).
Quelle: Gesetzliche Veräußerungsfiktion von Investmentanteilen nach § 8 Absatz 8 Satz 1 InvStG