Gewerbesteuerliche Kürzung bei Schiffahrtsunternehmen

Bestehen ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Steuerbescheids nur bis zu einem bestimmten Zeitpunkt des Eilverfahrens und fallen sie später wegen einer rückwirkenden Gesetzesänderung weg, ist laut FG Hamburg Aufhebung der Vollziehung für den Zeitraum anzuordnen, in dem die Zweifel bestanden (Az. 6 V 270/19).
Quelle: Gewerbesteuerliche Kürzung bei Schiffahrtsunternehmen