Grundgesetzänderung für Grundsteuer

Der Bund soll die Gesetzgebungskompetenz für die Grundsteuer erhalten. Dies fordert der Bundesrat in dem von ihm eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Artikels 105 des Grundgesetzes (18/10751).
Quelle: Grundgesetzänderung für Grundsteuer